FAQ zur Verfahrensdokumentation

1. Was erstellt ProcDriven?

ProcDriven erstellt eine Verfahrensdokumentation des aktuellen Prozess- und Systemstands Ihrer Rechnungs-, Beleg- und Ablageprozesse. Beschrieben werden unter anderem Abläufe, Systeme, Belegwege, Zuständigkeiten, Ablageorte, Zugriffe, Datensicherung und organisatorische Besonderheiten.

2. Ist das eine GoBD-Beratung?

Nein. ProcDriven erbringt keine Steuerberatung, keine Rechtsberatung und keine Prüfung oder Bestätigung einer GoBD-Konformität. Die Leistung besteht in der strukturierten Dokumentation Ihrer aktuellen bestehenden Prozesse auf Basis Ihrer Angaben.

3. Für wen ist die Leistung geeignet?

Für kleine und mittlere Unternehmen mit digitalen oder teilweise digitalen Belegprozessen, zum Beispiel mit E-Mail-Rechnungen, E-Rechnung, Buchhaltungssoftware, DMS, Cloud-Ablage, Kasse, ERP oder Steuerberater-Schnittstelle.

4. Reicht meine Buchhaltungssoftware nicht aus?

Eine Buchhaltungssoftware bildet Funktionen ab, ersetzt aber nicht die Beschreibung Ihrer tatsächlichen organisatorischen Abläufe: Wer macht was, welche Systeme werden genutzt, wo werden Belege abgelegt und wie laufen Prozesse im Unternehmen tatsächlich ab?

5. Was bekomme ich am Ende?

Sie erhalten eine professionell formulierte Verfahrensdokumentation als PDF-Datei zur Ablage und als editierbare Word-Fassung für spätere Aktualisierungen.

6. Muss ich vollständige Buchhaltungsdaten bereitstellen?

In der Regel nicht. Im Mittelpunkt stehen Prozesse, Systeme, Ablageorte, Zuständigkeiten und organisatorische Abläufe. Einzelne Beispiele können hilfreich sein, vollständige Buchhaltungsdaten sind normalerweise nicht erforderlich.

7. Was kostet die Erstellung?

Die Preise richten sich nach Umfang, Systemlandschaft und Prozesskomplexität. Einfache Dokumentationen beginnen ab 1.900 €. Umfangreichere Situationen mit mehreren Systemen, Standorten, DMS, ERP, Kasse oder Freigabeprozessen werden individuell eingeordnet.

8. Muss die Dokumentation aktualisiert werden?

Ja. Wenn sich relevante Abläufe, Systeme, Zuständigkeiten oder Ablagewege ändern, sollte die Dokumentation angepasst werden. Dafür kann optional ein jährlicher Aktualisierungscheck vereinbart werden.

Hinweis: Die Inhalte dienen der allgemeinen Information und ersetzen keine steuerliche oder rechtliche Beratung.